Klären Sie, welche Frist für Ihren Betrieb gilt
Nicht jedes Unternehmen muss ab demselben Datum E-Rechnungen ausstellen.
Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen alle Rechnungsaussteller für inländische B2B-Umsätze noch von der allgemeinen Übergangsregelung Gebrauch machen. Liegt der Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bei höchstens 800.000 Euro, verlängert sich diese Frist bis Ende 2027.
Für Unternehmen über dieser Umsatzgrenze wird der 1. Januar 2027 damit zum entscheidenden Termin. Prüfen Sie zusätzlich, ob einzelne Umsätze ausgenommen sind – beispielsweise Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro oder Leistungen eines Kleinunternehmers.
