Praxisleitfaden · Stand 31. August 2026

Fünf Dinge, die Unternehmen vor 2027 bei E‑Rechnungen prüfen müssen

Der Jahreswechsel rückt näher. Wer jetzt einen echten Testlauf macht, erkennt fehlende Funktionen und unklare Zuständigkeiten noch ohne Zeitdruck.

Regionales Signal: Die Oldenburgische IHK widmete dem Thema am 1. September 2026 ein eigenes Praxis-Webinar zu Empfang und Archivierung. Die Umstellung ist damit auch in der Region konkret auf der Agenda.

Zur IHK-Veranstaltung
Was jetzt zählt

„Wir verschicken doch schon PDFs“ ist kein bestandener E‑Rechnungs-Test.

Seit 2025 ist eine einfache PDF keine E-Rechnung mehr. Entscheidend sind strukturierte Daten, die elektronisch verarbeitet werden können. Gleichzeitig muss der Ablauf im Betrieb funktionieren: vom Postfach bis zur Archivierung und von der Erstellung bis zur Korrektur.

Die folgenden fünf Prüfungen zeigen schnell, ob nur die Softwarefunktion vorhanden ist – oder ob der gesamte Prozess tatsächlich bereit ist.

Die 5-Punkte-Checkliste

Vom Stichtag bis zum vollständigen Testlauf.

Jeder Punkt endet mit einer konkreten Prüfung, die Sie ohne großes Projekt anstoßen können.

01

Klären Sie, welche Frist für Ihren Betrieb gilt

Nicht jedes Unternehmen muss ab demselben Datum E-Rechnungen ausstellen.

Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen alle Rechnungsaussteller für inländische B2B-Umsätze noch von der allgemeinen Übergangsregelung Gebrauch machen. Liegt der Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bei höchstens 800.000 Euro, verlängert sich diese Frist bis Ende 2027.

Für Unternehmen über dieser Umsatzgrenze wird der 1. Januar 2027 damit zum entscheidenden Termin. Prüfen Sie zusätzlich, ob einzelne Umsätze ausgenommen sind – beispielsweise Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro oder Leistungen eines Kleinunternehmers.

Diese Woche prüfenVorjahresumsatz, Kundenarten, Ausnahmen und das relevante Umstellungsdatum schriftlich festhalten.
02

Richten Sie einen verlässlichen Rechnungseingang ein

Empfangen können müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen bereits seit 2025.

Rechtlich genügt für den Empfang grundsätzlich ein E-Mail-Postfach. Im Alltag braucht es aber mehr als eine Adresse: Wer kontrolliert den Eingang? Wie werden XML-Dateien lesbar gemacht? Was passiert bei fehlerhaften Dateien, und wie gelangen sie ohne Medienbruch in die Buchhaltung?

Legen Sie deshalb ein zentrales Postfach, eine Vertretung und einen klaren Übergabeweg fest. Für XRechnungen kann unter anderem der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung genutzt werden.

Diese Woche prüfenEine echte XRechnung an das vorgesehene Postfach senden, öffnen, prüfen und bis zur Buchhaltung verfolgen.
03

Testen Sie, ob Ihre Software wirklich E-Rechnungen erzeugt

Eine per E-Mail versandte PDF ist seit 2025 keine E-Rechnung mehr.

Entscheidend ist ein strukturiertes, maschinell verarbeitbares Format. In Deutschland sind vor allem XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 üblich. Manche Programme bezeichnen bereits den PDF-Versand als „elektronische Rechnung“ – das erfüllt die neue Definition nicht.

Erstellen Sie daher eine Testrechnung und validieren Sie den strukturierten Teil. Prüfen Sie insbesondere Leistungsbeschreibung, Steuersätze, Zahlungsdaten, Kundennummern und Referenzen. Bei ZUGFeRD sind im Zweifel die strukturierten Daten maßgeblich, nicht die PDF-Ansicht.

Diese Woche prüfenEine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei erzeugen und mit einem Validator auf fehlende oder unlogische Angaben testen.
04

Archivieren Sie den strukturierten Originalteil

Ausdrucken oder nur die sichtbare PDF speichern reicht nicht als sauberer Prozess.

Ein- und ausgehende Rechnungen sind umsatzsteuerlich acht Jahre aufzubewahren. Bei einer E-Rechnung muss zumindest der strukturierte Teil unversehrt in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben. Das betrifft insbesondere die XML-Datei einer XRechnung oder den strukturierten Bestandteil einer ZUGFeRD-Rechnung.

Prüfen Sie Dateispeicherung, Zugriffsrechte, Sicherung und Wiederauffindbarkeit. Stimmen Sie den vorgesehenen Ablauf mit Ihrer Buchhaltung oder Steuerberatung ab, bevor größere Mengen eingehen.

Diese Woche prüfenEine archivierte Testrechnung wiederfinden, im Original öffnen und den Bearbeitungsweg nachvollziehen.
05

Machen Sie einen vollständigen Testlauf mit einem Geschäftspartner

Ein funktionierendes Dateiformat allein beweist noch keinen funktionierenden Prozess.

Testen Sie den gesamten Ablauf: Rechnung erzeugen, versenden, empfangen, visualisieren, inhaltlich prüfen, verbuchen und archivieren. Dokumentieren Sie dabei Fehler und Zuständigkeiten. Idealerweise beteiligt sich ein vertrauter Lieferant oder Geschäftskunde.

Klären Sie außerdem, wie Berichtigungen, Anhänge, Abschlagsrechnungen und abweichende Kundenanforderungen behandelt werden. Gerade diese Fälle verursachen später die meisten manuellen Umwege.

Diese Woche prüfenEinen End-to-End-Test terminieren und Ergebnis, Fehler sowie nächste Schritte auf einer Seite festhalten.
Schnelltest

Wenn Sie zweimal „Nein“ sagen, lohnt sich ein strukturierter Check.

Diese sechs Fragen trennen eine vorhandene Softwareoption von einem einsatzfähigen Prozess.

  • Gibt es ein benanntes Postfach und eine Vertretung?
  • Können Sie XRechnungen sichtbar machen und prüfen?
  • Erzeugt Ihre Software valide XRechnung oder ZUGFeRD?
  • Bleibt der strukturierte Originalteil erhalten?
  • Ist der Übergang zur Buchhaltung dokumentiert?
  • Wurde der komplette Ablauf bereits praktisch getestet?
Offizielle Grundlagen

Die Aussagen basieren auf den aktuellen BMF-Informationen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Besondere Geschäftsfälle und steuerliche Einzelfragen sollten mit der Steuerberatung geklärt werden.

Technisch-organisatorischer Praxischeck

E‑Rechnungs‑Check für kleine Unternehmen

Wir prüfen Ihren aktuellen Ablauf, testen reale Dateien und halten die nächsten Schritte so fest, dass Buchhaltung, Steuerberatung und Softwareanbieter direkt damit weiterarbeiten können.

  • 45 Minuten Prozessaufnahme
  • Empfangs- und Ausgangstest
  • XRechnung-/ZUGFeRD-Prüfung
  • Archivierungs- und Zuständigkeitscheck
  • Priorisierte Maßnahmenliste
  • Übergabepapier für Buchhaltung oder Steuerberatung
490 €Festpreis für einen Standardprozess mit einem Rechnungssystem

Preis nach § 19 UStG ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Komplexe Schnittstellen oder mehrere Gesellschaften werden nach Sichtung separat angeboten.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung der Anfrage zu. Details in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Punkte in Kürze.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein einfaches PDF als sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung benötigt einen strukturierten, maschinell verarbeitbaren Datenteil.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Kleinunternehmer sind zwar von der Pflicht zur Ausstellung ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können. Dafür genügt grundsätzlich ein E-Mail-Postfach.

Was ändert sich am 1. Januar 2027?

Für Rechnungsaussteller mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz endet die allgemeine Übergangsfrist. Für Aussteller bis zu dieser Grenze läuft sie grundsätzlich noch bis Ende 2027.

Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?

Umsatzsteuerlich gilt eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren. Zumindest der strukturierte Teil muss unversehrt in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben.

Ersetzt der E-Rechnungs-Check eine Steuer- oder Rechtsberatung?

Nein. Der Check unterstützt technisch und organisatorisch bei Prozessen, Formaten und Testläufen. Steuerliche und rechtliche Einzelfragen gehören in die Hände der Steuer- oder Rechtsberatung.